WusstenSieSchon?
Februar 5, 2025

Absicherung gegen Giftköder in der THV

Wussten Sie schon, dass manche Versicherer in der Tierhalterhaftpflicht Schutz bei Giftköder-Fällen bieten?

Giftköder – eine unsichtbare Gefahr und der Albtraum eines jeden Tierbesitzers. Aber was passiert, wenn der geliebte Vierbeiner Opfer eines solchen Angriffs wird? Wer haftet, und welche Versicherung übernimmt die oft hohen Tierarztkosten, wenn kein Täter gefunden wird?

Das Auslegen von Giftködern ist gem. § 303 Strafgesetzbuch strafbar, dies gilt auch für den Versuch. Wird ein Tier durch Köder verletzt oder getötet, die mit Gift, Nadeln, Rasierklingen oder Scherben präpariert wurden, greift das Tierschutzgesetz. Doch die Frage der Haftung bleibt kompliziert. Zwar regelt § 823 Abs. 1 BGB:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

In der Praxis liegt die Beweislast jedoch beim geschädigten Tierhalter. Und genau hier entsteht das Problem: Oftmals bleibt der Täter unbekannt oder kann nicht zweifelsfrei überführt werden.
In solchen Fällen bleiben Tierbesitzer in der Regel auf den Tierarztkosten sitzen – es sei denn, sie haben eine passende Tierkrankenversicherung. Doch inzwischen bieten einige Versicherer eine erweiterte Forderungsausfallklausel in der Tierhalterhaftpflicht an. Diese übernimmt die Behandlungskosten, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann und somit kein Haftungsanspruch durchgesetzt werden kann.

In der folgenden Übersicht haben wir zusammengestellt, welche Versicherer eine solche erweiterte Forderungsausfallklausel für den Fall der Fälle anbieten. Die Daten basieren auf dem Stand 02/2025 unserer Analysedaten für die Sparte Tierhalterhaftpflicht.

 

 

Die Gefahr durch Giftköder bleibt eine reale Bedrohung für Tierhalter. Daher ist es umso wichtiger, sich frühzeitig mit möglichen Absicherungen auseinanderzusetzen und präventive Maßnahmen wie ein Giftködertraining in Betracht zu ziehen.

Versicherungslösungen wie eine erweiterte Forderungsausfallklausel in der Tierhalterhaftpflicht oder eine ergänzende Tierkrankenversicherung können dazu beitragen, finanzielle Risiken zu minimieren.

Den detaillierten Vergleich zur Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie zur Tierkrankenverversicherung finden alle lizenzierten User in unserem ASCORE NAVIGATOR.  Mehr Infos hierzu unter www.ascore.de