Sobald die Temperaturen im Frühjahr steigen, beginnt nicht nur die Gartensaison, auch Zecken werden wieder aktiv. Für viele ist ein Stich zunächst nur lästig. Für die private Unfallversicherung ist er ein Klassiker mit teilweise erheblicher Sprengkraft. Denn ein scheinbar simples Ereignis kann eine komplizierte Kette auslösen: Stich, Infektion, Spätfolgen und nicht selten ein Streit über die Versicherungsdeckung. Viele Versicherer bieten heute Deckungserweiterungen an, die Infektionsschäden durch Zecken und Insektenstiche/-bisse, teilweise sogar allergische Reaktionen, einschließen. Die Tücke liegt jedoch, wie so oft, im Detail der Vertragsformulierungen, die für Kunden nicht immer intuitiv sind. Ein Beispiel aus aktuellen Unfallbedingungen verdeutlicht, wie eng der Schutz gefasst sein kann: „Die erstmalige Infizierung mit Infektionen, die durch Insektenstiche, -bisse oder sonstige von Tieren verursachten Hautverletzungen übertragen werden, gilt als Unfall.“ Allein das Wort „erstmalige“ kann in der Praxis die Tür zur Leistung öffnen oder fest verschließen. Wer bereits unbemerkt Kontakt mit einem Erreger hatte, eine unklare medizinische Vorgeschichte aufweist oder den exakten Zeitpunkt des Stichs nicht lückenlos dokumentieren kann, findet sich schnell in einer schwierigen Beweissituation wieder.
Zwei weitere Praxisprobleme, die Geld und Nerven kosten
1. Zecken sind keine Insekten
Manche Bedingungswerke sprechen explizit von „Zecken und Insekten“. Das ist klug, denn biologisch gehören Zecken zu den Spinnentieren, nicht zu den Insekten. Was nach Schulwissen klingt, kann im Schadenfall zum handfesten Problem werden. Wenn Bedingungen nur allgemein „Insektenstiche“ versichern und Zecken nicht gesondert nennen, entsteht ein gefährlicher Auslegungsspielraum.
2. Der Faktor Zeit
„Zu spät“ ist ein häufiger Fallstrick Die gesundheitlichen Folgen einer Zeckeninfektion, wie etwa eine Borreliose, entwickeln sich oft schleichend und über einen langen Zeitraum. Dies kollidiert häufig mit den starren Invaliditätsfristen der Unfallversicherung, die eine ärztliche Feststellung und Meldung der dauerhaften Gesundheitsschäden innerhalb eines engen Zeitfensters verlangen.
Und was ist mit neuen Arten und ihren Risiken?
Neben dem vertrauten Holzbock tauchen in den Medien immer wieder Meldungen über neue Arten wie die Hyalomma-Zecke auf. Das Robert KochInstitut (RKI) ordnet diese in Deutschland zwar als sehr selten ein, weist aber zugleich darauf hin, dass sie grundsätzlich auch gefährliche Erreger wie das Krim-Kongo-Virus übertragen kann.
Was bedeutet das für den Versicherungsschutz?
Hier wird die Qualität einer Police auf die Probe gestellt. Ist der Schutz auf namentlich genannte Krankheiten wie FSME oder Borreliose begrenzt, könnten durch neue Arten übertragene Infektionen durch das Raster fallen. Unterm Strich gilt: Zeckenstiche sind in der Unfallversicherung weniger ein medizinisches Thema als ein Bedingungsthema. Wie groß die Qualitätsunterschiede in der Praxis sind, zeigen auch unsere detaillierten Bedingungsanalysen bei ASCORE.
Mehr Informationen unter www.ascore.de
Beitrag von Melanie Freund-Reupert
Geschäftsführerin
ASCORE Das Scoring GmbH

Sollten Sie später kein Interesse mehr haben, können Sie den Newsletter mit einem Klick wieder abbestellen.