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April 7, 2026

An den Grenzen der Garantie: Ein genauer Blick auf die Best-Leistungs-Garantie

In der dynamischen Welt der Sachversicherungen ist sie ein starkes Versprechen im Wettbewerb: die Best-Leistungs-Garantie oder auch Marktgarantie. Die Idee ist ebenso einfach wie verlockend: Bietet ein anderer Versicherer im Schadenfall eine bessere Leistung, zieht der eigene Vertrag gleich. Für Kunden klingt das nach einem Rundum-Sorglos-Paket.
Doch als Analysten wissen wir, dass es auf die Details ankommt. Eine undifferenzierte Betrachtung führt schnell zu falschen Erwartungen und Enttäuschungen im Ernstfall. Die Garantie ist kein Blankoscheck, sondern an klare Spielregeln geknüpft, die man kennen muss.

❗ Hürde 1: Die Beweislast liegt beim Kunden
Eine der fundamentalsten Regelungen betrifft die Nachweispflicht. Im Schadenfall liegt der Ball beim Versicherungsnehmer. Er muss aktiv nachweisen, dass ein anderer Versicherer eine weitreichendere Leistung erbracht hätte. Als Beleg dafür dienen die allgemein zugänglichen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Konkurrenztarifs. Ein pauschaler Hinweis auf eine vermutete Besserstellung genügt nicht.

❗ Hürde 2: Nur öffentlich zugängliche Tarife zählen
Die Garantie bezieht sich zudem fast ausnahmslos auf Tarife, die von in Deutschland zugelassenen Versicherern frei am Markt angeboten werden. Spezielle Deckungskonzepte, die etwa nur Mitgliedern bestimmter Verbände oder Kunden eines einzelnen Großmaklers offenstehen, fallen in der Regel nicht unter diese Regelung.
 
❗ Hürde 3: Der Umfang
Die Best-Leistungs-Garantie greift in der Regel nur für versicherte Gefahren und versicherte Sachen, nicht aber für versicherte Kosten.
Bietet der Vertrag z.B. nicht den Einschluss von Diebstahlschäden aus Kraftfahrzeugen und ein Konkurrenzprodukt würde dies mitversichern, würde die Best-Leistungs-Garantie greifen. Würde es hingegen um z.B. Unterbringungskosten für Haustiere nach eine Schadenfall gehen, wäre dies in der Regel nicht im Rahmen der Best-Leistungs-Garantie gedeckt.

Der entscheidender Punkt ist jedoch, dass die Best-Leistungs-Garantie niemals die fundamentalen Ausschlüsse eines Vertrages aufhebt. Sind Schäden durch Krieg, Kernenergie oder Vorsatz vom Schutz ausgenommen, bleiben diese Ausschlüsse unangetastet. Die Garantie erweitert den Schutz innerhalb der versicherten Gefahren, sie schafft aber keine Deckung für Risiken, die von Grund auf ausgeschlossen sind. Ist beispielsweise der Einschluss von Elementarschäden nicht vereinbart, führt auch die Garantie diesen Schutz nicht herbei.

Die Marktgarantie bleibt ein starkes Signal für die Leistungsfähigkeit eines Versicherers. Für uns als Analysehaus ist eine gut formulierte und transparente Garantie ein positives Qualitätsmerkmal. Sie zeigt, dass ein Versicherer bereit ist, sich dem Marktvergleich nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch im Ernstfall zu stellen.

 

Beitrag von Melanie Freund-Reupert
Geschäftsführerin
ASCORE Das Scoring GmbH