Presse
Juni 19, 2025

ASCORE Analyse veröffentlicht den Produkt-Scoring-Jahrgang 2025 für die betriebliche Krankenversicherung (bKV).

Hamburg, 19.06.2025, der aktuelle Jahrgang des ASCORE Produkt-Scorings für die bKV-Tarife steht ab sofort in der Scoring-Software „ASCORE Navigator“ zur Verfügung.

Für die Anwender des ASCORE Navigators stehen ab sofort die aktualisierten Kriterienkataloge für die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung zur Verfügung.
Im Rahmen des diesjährigen Updates wurden nicht nur bestehende Benchmarks überprüft und angepasst, sondern auch einzelne Kriterien umformuliert und neue Bewertungskriterien integriert. Neue Tarife wurden in die Analyse aufgenommen, während einige Produkte aufgrund von Tarifumstellungen seitens der Anbieter entfallen sind.

  • bKV Ambulante Vorsorge
  • bKV Auslandsreise
  • bKV Heilpraktiker
  • bKV Krankentagegeld
  • bKV Sehhilfen
  • bKV Stationär Topschutz
  • bKV Stationär Unfallfolgen
  • bKV Zahnbehandlung / -Prophylaxe
  • bKV Zahnersatz
  • bKV Pflegegeld Topschutz (PG 1-5)
  • bKV Kompakt Ergänzung (Sehhilfe, Hilfsmittel, Zahnersatz, Ausland)
  • bKV Kompakt Zahn (Prophylaxe, Ersatz, KFO)
  • bKV Budget (Ambulant, Zahn)
  • bKV Budget (Zahn)
  • bKV Budget (Ambulant)

 

Die Anpassungen im Überblick:

Aktualisierung der Kriterienkataloge

Die Bewertung der bKV-Tarife basiert auf zwei zentralen Aspekten: den Annahmerichtlinien und den konkreten Tarifleistungen. Beide Bereiche werden regelmäßig anhand definierter Kriterien und Benchmarks überprüft.

Für eine noch präzisere Marktübersicht wurden die Kriterienkataloge um zusätzliche, nicht in die Bewertung einfließende Angaben ergänzt. Diese neuen Kriterien helfen dabei, Angebote besser einzuordnen und Besonderheiten schneller zu erkennen:

  • Wird die bKV für GKV-Versicherte angeboten?
  • Wird die bKV für PKV-Versicherte angeboten?
  • Ab wie vielen Mitarbeitern sind Vorerkrankungen bei arbeitgeberfinanzierter bKV bzw. Listenantrag mitversichert (ggf. Ausschlüsse aufführen)?
  • Ab wie vielen Mitarbeitern sind laufende Behandlungen bei arbeitgeberfinanzierter bKV bzw. Listenantrag mitversichert (ggf. Ausschlüsse aufführen)?

 

Die Kriterien zur Bewertung der Tarifleistungen wurden in vielen Katalogen weiterentwickelt – entweder sprachlich präzisiert oder um zusätzliche Aspekte ergänzt. Dies verbessert die Vergleichbarkeit der Tarife im Detail.

Im Bereich stationärer Leistungen wurde das bisher zusammengefasste Kriterium zur Erstattung in Privatkliniken und im Ausland aufgeteilt in:

  • Privatkliniken, die nicht nach BPflV bzw. KHEntgG abrechnen
  • Kliniken im Ausland

 

Auch im Bereich Zahnersatz wurde eine praxisnähere Angabe aufgenommen. Statt nur abzufragen, ob ein Heil- und Kostenplan verlangt wird, wird noch zusätzlich erfasst:

  • Ab welchem Rechnungsbetrag muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden?

 

Weiterentwicklung der „Budget“-Kriterienkataloge

Die meisten der neu aufgenommenen Kriterien betreffen die Bewertung von Budgettarifen mit ambulanten Leistungen. Ergänzt wurden:

  • Erstattungen gesetzlicher Zuzahlungen Hilfsmittel
  • Erstattungen gesetzlicher Zuzahlungen Heilmittel
  • Erstattungen gesetzlicher Zuzahlungen Medikamente
  • Erstattung gesetzlicher Zuzahlungen Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung
  • Erstattungshäufigkeit bei Sehhilfen (Intervall in Jahren)
  • Schutzimpfungen (Urlaubs- und Dienstreisen)

 

Parallel dazu fanden auch zahlreiche Anpassungen bei den Benchmarks sowie bei der Bewertungsrelevanz einzelner Kriterien statt. Die Tarifbewertungen sind somit nur bedingt mit den Vorjahresergebnissen vergleichbar.

Die Ergebnisse

Wie im Vorjahr wurden auch in diesem Jahr insgesamt 300 Tarife bewertet. Insgesamt wurden in diesem Jahr 19 Gesellschaften im bKV-Produkt-Scoring berücksichtigt und damit eine Gesellschaft mehr als im Vorjahr.

„Auch im Laufe des letzten Jahres gab es Gesellschaften, die ihr bKV-Portfolio teilweise überarbeitet haben. Das spricht dafür, dass der bKV-Bereich aktuell bei den Krankenversicherern stark im Fokus ist“, – erläutert Dr. Maryna Bibik, Abteilungsleiterin im Bereich Kranken von ASCORE Analyse.

Das ASCORE bKV Budget (Ambulant, Zahn) -Scoring

Das ASCORE bKV Budget (Ambulant) -Scoring

*Inkl. der noch nicht freigegebenen Tarife. Aufgrund der uns noch fehlenden Freigaben von manchen Tarifen kann sich die Verteilung der Kompasse noch minimal ändern

 

Das ASCORE Analyseverfahren

Das ASCORE Analyseverfahren zeichnet sich durch eine hohe fachliche Qualität und Neutralität aus. Die Datengrundlage bilden hierbei die Versicherungsbedingungen sowie die Annahme-/Verkaufsrichtlinien der Krankenversicherer.

Dabei unterscheidet ASCORE zwischen Score-relevanten Kriterien, die direkt in die Bewertung einfließen, und IR-Kriterien (Individual Research-Kriterien), die zusätzlichen Informationen liefern und das Gesamtbild abrunden.

Die Bewertung erfolgt anhand klar definierter Maßstäbe und Benchmarks. Die Benchmarks orientieren sich am Durchschnitt der analysierten Tarife.
Pro erfülltes Kriterium wird ein Punkt vergeben. Die Gesamtpunktzahl wird anschließend auf 
6 Kompasse übertragen und in einer anschaulichen Kompass-Grafik visualisiert.

Für eine nachvollziehbare und transparente Analyse verzichtet ASCORE Analyse bewusst auf Gewichtungsfaktoren.

Ergebnisse online verfügbar

Die Scoring-Ergebnisse aller bei ASCORE Analyse hinterlegten Tarife werden online unter www.ascore.de veröffentlicht.

Anwender des ASCORE Navigators können die aktualisierten Einzel- und Detailergebnisse direkt im Programm einsehen.

Kontakt und weitere Informationen

Für weitere Informationen, Rückfragen oder Interviewanfragen zum neuen Scoring steht Ihnen unser Pressekontakt gerne zur Verfügung:

Anne Peters | Marketing & Vertrieb | a.peters@ascore.de
ASCORE Das Scoring GmbH | Albert-Einstein-Ring 15 | 22761 Hamburg 
E-Mail: info@ascore.de | Webseite: www.ascore.de

Über ASCORE Analyse

ASCORE Analyse ist eine etablierte Instanz im Versicherungsmarkt und gilt als eines der renommierten Analysehäuser der Versicherungsbranche.
Sowohl Versicherungsunternehmen als auch deren Tarife werden durch ASCORE Analyse einer detaillierten und qualitativ hochwertigen Scoring-Analyse unterzogen.
Transparenz, Qualität und Neutralität zeichnen ASCORE Analyse aus. Als etablierter Medienpartner ist ASCORE Analyse bekannt für ihre verlässlichen Einschätzungen und Analysen.

Seit 2018 gehört ASCORE Analyse zur softfair Gruppe.

Amtsgericht Hamburg: Handelsregister HRB 108088

USt-ID: DE – 266 000 657

Geschäftsführerin: Melanie Freund-Reupert

Belegexemplar oder Hinweis wird erbeten.
Weiteres Bild- und Informationsmaterial erhalten Sie auf Anfrage unter
info@ascore.de