Zum 1. Januar 2025 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung angehoben.
Diese Anpassungen erfolgen jährlich, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
Die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 66.150 Euro pro Jahr bzw. 5.512 Euro pro Monat (im Vergleich zu 2024: 62.100 Euro bzw. 5.175 Euro/Monat)
Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 73.800 Euro pro Jahr bzw. 6.150 Euro pro Monat (im Vergleich zu 2024: 69.300 Euro bzw. 5.775 Euro/Monat)
In der Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 8.050 Euro pro Monat (2024: 7.450 Euro/Monat Ost und 7.550 Euro/Monat West)
Erstmalig gibt es keine Unterscheidung zwischen neuen und alten Bundesländern.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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