WusstenSieSchon?
April 9, 2024

Die Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung ist entscheidend für den Versicherungsschutz!

Rechtsschutzversicherungen sind darauf ausgelegt, Versicherungsnehmer vor unerwarteten Rechtsstreitigkeiten zu schützen, die erhebliche finanzielle Belastungen verursachen können. Daher decken sie in der Regel nur bestimmte Arten von Risiken ab, die in den Versicherungsverträgen klar definiert sind.

Die Frage, ob ein eingetretener Rechtsstreit unter die Vorvertraglichkeit fällt, spielt daher eine Schlüsselrolle bei der Feststellung, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht.
Vereinfacht kann man sagen: Ein Schadenfall in der Rechtsschutzversicherung wird als vorvertraglich betrachtet, wenn er vor Abschluss des Versicherungsvertrags entstanden ist oder die Ursachen dafür bereits vor Vertragsabschluss vorlagen. Rechtsschutz besteht demnach nur für zukünftige Konflikte.

Um dies zu verdeutlichen, folgen nun zwei Beispiele:

Beispiel 1:
Vor Vertragsabschluss hatte der Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall. Sollte dieser nun aufgrund dieses Unfalls rechtliche Schritte einleiten wollen, würde die Rechtsschutzversicherung nicht leisten, da der Anlass (der Unfall) vor dem Versicherungsbeginn lag.

Beispiel 2:
Der Versicherungsnehmer hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, deren Wartezeit bereits verstrichen ist. Kurz darauf erhält der Versicherungsnehmer ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass ihm fahrlässige Körperverletzung vorwirft.
Obwohl das Schreiben erst nach Ablauf der Wartezeit eingegangen ist, zählt in diesem Fall der Zeitpunkt des vorgeworfenen Verstoßes – also der Moment, in dem der Versicherungsnehmer die Körperverletzung begangen haben soll.

Als Fazit lässt sich festhalten, die Vorvertraglichkeit ist ein entscheidender Faktor bei der Feststellung, ob Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung besteht. Eine klare Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer/Vermittler ist dabei von großer Bedeutung, um mögliche Missverständnisse hinsichtlich des Versicherungsschutzes zu vermeiden.