WusstenSieSchon?
Oktober 4, 2024

Solaranlagenpflicht bei Wohngebäuden.

In Baden-Württemberg gilt sie bereits seit Mai 2022 für neu gebaute Wohngebäude – die Rede ist von der Solarpflicht. Diese Vorschrift verpflichtet vielerorts bereits heute Privatpersonen, bei Neubauten oder bei grundlegenden Dachsanierungen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu installieren. Ziel der Solarpflicht ist es, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und damit die gesteckten Klimaschutzziele zu erreichen.

Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es jedoch noch nicht. Die Vorgaben variieren von Bundesland zu Bundesland – und teilweise sogar von Kommune zu Kommune. In der folgenden Grafik haben wir die aktuellen Regelungen zur Solarpflicht für Wohngebäude in den einzelnen Bundesländern für Sie zusammengefasst.

Ausnahmen von der Solarpflicht
Auch bei den Ausnahmeregelungen haben die Bundesländer Spielraum. In den meisten Regionen können Bauherren von der Solarpflicht befreit werden, wenn:

  • technische oder wirtschaftliche Gründe die Installation unzumutbar machen,

  • die Dachfläche kleiner als 50 Quadratmeter ist,

  • es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.

Neuer Vergleich im ASCORE Navigator
Seit dem 26.09. bietet der ASCORE Navigator seinen Nutzern nun auch einen umfassenden Vergleich zum Thema Photovoltaikversicherungen an.
Eine Übersicht der Ergebnisse finden Sie darüber hinaus unter : https://extranet.dasscoring.de/