WusstenSieSchon?
Februar 25, 2025

Versicherung von Schäden an Leih-Scootern

Wussten Sie schon – 60% der E-Scooter Nutzer wissen nicht, ob Schäden an Leih-Scootern versichert sind.

E-Scooter sind aus deutschen Städten nicht mehr wegzudenken.  Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren im letzten Jahr rund 990.000 E-Scooter auf Deutschlands Straßen unterwegs. Das entspricht einem Wachstum von ca. 30% im Vergleich zum Vorjahr. Die größten Leih-Anbieter, darunter TIER und LIME, stellen laut aktuellen Zahlen von Statista und dem GDV rund 210.000 Leih-Scooter bundesweit zur Verfügung.
Doch was passiert eigentlich, wenn ein gemieteter E-Scooter beschädigt wird?

Laut einer Umfrage von YouGov wissen über 60 % der Nutzer nicht, ob ihre private Haftpflichtversicherung Schäden an Leih-Scootern abdeckt. Dabei können Schäden schnell teuer werden.

Wie sind Leih-E-Scooter versichert?

Grundsätzlich müssen sich Nutzer keine Sorgen um die Haftpflichtversicherung machen – der Verleiher sorgt dafür, dass die E-Scooter ausreichend versichert sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung des Anbieters deckt jedoch nur Schäden an Dritten bzw. am Eigentum von Dritten ab, nicht aber Schäden am Scooter selbst.
Die private Haftpflichtversicherung greift in der Regel nicht, wenn Mieter den geliehenen Roller beschädigen oder zerstören. Diese sogenannte Mietsachschadenklausel ist nicht standardmäßig in der Privathaftpflichtversicherung enthalten.

Welche Versicherer decken Mietsachschäden an Leih-E-Scootern ab?

Einige Versicherer bieten jedoch Ausnahmen.
Aktuell decken folgende Tarife Mietsachschäden an geliehenen E-Scootern ab. Die Basis der Auswertung bilden die zu Stand 02/2025 im ASCORE NAVIGATOR und dem softfair Sach Modul veröffentlichten Tarife.

 


Wann muss der Nutzer trotz Versicherung selbst zahlen?

Es gibt jedoch Fälle, in denen die Versicherung die Leistung verweigert.
Zum Beispiel können Nutzer trotz Versicherungsschutz selbst zahlen müssen, wenn:

  • Der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde (z. B. durch Nutzung des Handys während der Fahrt oder das Missachten von Verkehrsregeln).
  • Der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand
  • Der E-Scooter zweckentfremdet oder manipuliert wurde (z. B. durch das Entfernen der Geschwindigkeitsbegrenzung oder das Fahren zu zweit).
  • Der Nutzer den Schaden nicht ordnungsgemäß meldet oder ihn absichtlich verursacht.


E-Scooter-Sharing ist eine flexible Möglichkeit, sich in der Stadt fortzubewegen. Doch wer einen Roller mietet, sollte sich bewusst sein, dass die Versicherung des Verleihers zwar Schäden an Dritten abdeckt, nicht aber Beschädigungen am Roller selbst. Da nicht jede private Haftpflichtversicherung Mietsachschäden an E-Scootern übernimmt, lohnt sich ein prüfender Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen.

Den detaillierten Vergleich zur Privathaftpflichtversicherung finden alle lizenzierten User in unserem ASCORE NAVIGATOR

Mehr Infos hierzu unter www.ascore.de