Die Begriffe Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit werden häufig synonym verwendet, obgleich sie unterschiedliche rechtliche und versicherungstechnische Implikationen aufweisen. Diese Differenzierung ist insbesondere für Beamte sowie für Angestellte und Selbstständige von erheblicher Bedeutung, da sie direkte Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Absicherung im Falle einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit hat.
Definitionen und Unterschiede
Dienstunfähigkeit (DU) bezeichnet die dauerhafte Unfähigkeit eines Beamten, seinen dienstlichen Pflichten nachzukommen. Diese wird durch den Dienstherrn auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens festgestellt und kann zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand führen. Allerdings bedeutet Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig die Beendigung der Beamtenlaufbahn – je nach individueller Situation kann auch eine Versetzung in eine andere, gesundheitlich zumutbare Position erfolgen.
Berufsunfähigkeit (BU) hingegen betrifft primär Arbeitnehmer und Selbstständige. Hierbei wird festgestellt, dass eine Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Die Feststellung erfolgt unabhängig davon, ob eine anderweitige Erwerbstätigkeit noch möglich wäre.
Auswirkungen auf die Versicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung
Beamte sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durch ihre Pension grundsätzlich abgesichert. Dennoch reicht diese Versorgung insbesondere bei jungen Beamten oft nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Eine DU-Versicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung, da sie bereits bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn leistet. Entscheidend ist, dass die Versicherung auf eine sogenannte „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ achtet, die sicherstellt, dass der Beamte ohne weitere Prüfung der Dienstunfähigkeit Leistungen erhält.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Angestellte und Selbstständige sind grundsätzlich auf eine private BU-Versicherung angewiesen, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreicht. Eine BU-Versicherung zahlt eine monatliche Rente, sofern der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Hierbei ist die individuelle Berufsausübung ausschlaggebend, wodurch insbesondere akademische und spezialisierte Berufe besser abgesichert werden können als körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten.
Die Versorgungslücke
Eine der größten Herausforderungen im Falle der Dienst- oder Berufsunfähigkeit ist die Versorgungslücke, also die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und den staatlichen oder privaten Absicherungsleistungen.
Beispielhafte Berechnung der Versorgungslücke
Beispiel 1: Beamter auf Lebenszeit (40 Jahre, Besoldungsgruppe A12, 12 Dienstjahre)
Beispiel 2: Angestellter (40 Jahre, Bruttoeinkommen 4.500 EUR)
Diese Berechnungen zeigen deutlich, dass ohne eine private Absicherung erhebliche finanzielle Nachteile entstehen können. Die genaue Berechnung sollte jedoch immer individuell erfolgen, da Faktoren wie Dienstjahre, Steuerklasse und weitere Versorgungsansprüche berücksichtigt werden müssen.
Sowohl die Dienstunfähigkeits- als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung bieten essenzielle Absicherungskonzepte für unterschiedliche Berufsgruppen. Während Beamte mit einer DU-Versicherung gezielt gegen die besonderen Risiken ihres Status abgesichert sind, stellt die BU-Versicherung für Angestellte und Selbstständige eine unverzichtbare Absicherung dar. Die Versorgungslücke kann in beiden Fällen gravierend sein, weshalb eine individuelle Analyse und frühzeitige Absicherung entscheidend sind, um finanzielle Risiken im Falle eines dauerhaften Ausfalls der Erwerbsfähigkeit zu minimieren. Eine exakte Berechnung der Versorgungslücke unter Berücksichtigung individueller Faktoren ist ratsam, um eine bedarfsgerechte Absicherung zu gewährleisten.
Beitrag von Nicole Rode
Abteilungsleitung Leben
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