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September 22, 2025

Sozialversicherungswerte 2025: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen und ihre Folgen für Versicherte.

Zum 1. Januar 2025 wurden die Sozialversicherungs-Rechengrößen in Deutschland angepasst. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

 

Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2025

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 5.512,50 € (2024: 5.175 €), was einer Erhöhung von 6,52 % entspricht.
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich auf 8.050 € (2024: 7.550 €).
  • Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung: Diese Grenze steigt auf 6.150 € monatlich (2024: 5.775 €), was bedeutet, dass Arbeitnehmer mit einem Einkommen über dieser Grenze die Möglichkeit haben, sich privat krankenversichern zu lassen.

 

Auswirkungen auf die Versicherten

  • Höhere Beiträge bei höherem Einkommen: Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über den neuen Beitragsbemessungsgrenzen müssen höhere Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Beispielsweise werden in der Krankenversicherung Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben; Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
  • Erhöhung der Rentenansprüche: Durch die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen können höhere Einkommen zu einer Erhöhung der Rentenansprüche führen, da mehr Beitragsjahre mit höheren Beiträgen berücksichtigt werden.
  • Anpassung der Zusatzbeiträge: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde auf 2,5 % angehoben, was zu höheren monatlichen Belastungen für die Versicherten führen kann.

 

Die Anpassung der Sozialversicherungs-Rechengrößen 2025 führt zu höheren Beiträgen für gutverdienende Arbeitnehmer, insbesondere in der Kranken- und Rentenversicherung. Gleichzeitig profitieren sie von einer möglichen Erhöhung ihrer Rentenansprüche. Es ist ratsam, die individuellen Auswirkungen zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen in der privaten Krankenversicherung oder Altersvorsorge in Erwägung zu ziehen. 

Beitrag von
Tugce Yörükoglu
Versicherungsanalystin Leben

ASCORE Das Scoring GmbH