Generell muss in der Versicherungswirtschaft zwischen den Netto- und den Bruttokennzahlen unterschieden werden, so auch bei der Combined Ratio. Werden die Anteile der Rückversicherer an den Beiträgen und Aufwendungen rausgerechnet, so ergibt sich die Nettokennzahl, sonst spricht man von einer Bruttokennzahl. Vereinfacht kann man sagen: Je höher die Abweichung zwischen der Brutto- und Nettokennzahl ist, desto einen höheren Anteil hat der Rückversicherer. Umgekehrt ist es jedoch nicht immer der Fall.
Entscheidend ist dabei jedoch die Rückversicherungsform bzw. wie die Schäden zwischen dem Kompositversicherer und dem Rückversicherer aufgeteilt werden.
Hierbei gibt es zwei Modelle:
1.) proportional: In diesem Fall erfolgt eine proportionale Teilung sowohl der Prämien als auch der Schäden mit einem einheitlichen Prozentsatz für den gesamten rückversicherten Bestand oder einem individuellen Prozentsatz pro Einzelrisiko
2.) nicht-proportional: Hierbei greift die Beteiligung des Rückversicherers an Schäden ausschließlich ab einer bestimmten Höhe. Das Rückversicherungsentgelt wird jedoch unabhängig von den Prämien kalkuliert und meistens als Festrate an den Rückversicherer bezahlt.
Doch was heißt das nun konkret?
Dazu müssen wir nochmals resümieren woraus die Combined Ratio eigentlich besteht, nämlich aus der Schadenquote sowie der Kostenquote im Verhältnis zu den verdienten Beiträgen im Geschäftsjahr.
Liegt zum Beispiel die Nettoschadenquote über der Bruttoschadenquote, so deutet dies auf einen hohen Anteil an Rückversicherungsschutz hin.
Im Falle der nicht-proportionalen Rückversicherung lässt dies auf keine oder niedrigere Schadenentlastungen seitens des Rückversicherers als das an den Rückversicherer bezahlte Entgelt schließen. Bei einer proportionalen Rückversicherung mit einem einheitlichen Prozentsatz am rückversicherten Bestand hingegen auf hohe interne Schadenregulierungsaufwendungen.
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