WusstenSieSchon?
Juni 5, 2025

Sinkende Renten, steigender Druck: Was bringt mehr – Private Rentenversicherung oder bAV?

Die Rentenlücke wächst. Immer mehr Versicherte sind sich bewusst: Wer im Alter finanziell unabhängig bleiben möchte, braucht eine ergänzende Vorsorgestrategie. Doch welche Lösung ist die richtige? Private Rentenversicherung oder betriebliche Altersvorsorge (bAV)? Beide Modelle bieten attraktive Vorteile – vorausgesetzt, sie passen zur Lebenssituation. Was sind also die Unterschiede?

Private Rentenversicherung – maximale Flexibilität für individuelle Strategien

Die private Rentenversicherung überzeugt durch hohe Gestaltungsfreiheit: Ob fondsgebunden oder klassisch – Versicherte wählen, wie sie ihr Kapital anlegen. Auch die Verfügbarkeit (Kapitalauszahlung, Vererbung) ist deutlich flexibler als bei der bAV.

Steuerlich gilt: Beiträge erfolgen aus dem Nettoeinkommen, die Rente wird nachgelagert besteuert – häufig mit günstigem Ertragsanteil. Fördermöglichkeiten bestehen z. B. bei Basis- oder Riester-Renten.

Renditepotenzial: Besonders fondsgebundene Varianten bieten Chancen – allerdings mit Marktbezug. Klassische Varianten bleiben sicherheitsorientiert.

Betriebliche Altersvorsorge – steuerlich clever, vom Arbeitgeber bezuschusst

Die bAV punktet vor allem steuerlich: Beiträge (2025 bis zu 3.864 € jährlich) sind sozialabgabenfrei, bis zu 7.728 € steuerlich begünstigt. In der Auszahlungsphase gilt dann der – meist niedrigere – Rentensteuersatz.

Zusätzlicher Pluspunkt: Arbeitgeber sind seit 2019 verpflichtet mindestens 15 % Zuschuss auf die Entgeltumwandlung zu zahlen. Das hebt die Effektivrendite deutlich.

Flexibilität? Eher begrenzt – z. B. bei Arbeitgeberwechsel. Dafür aber einfacher Verwaltungsaufwand für Kunden, die „nicht selbst aktiv werden“ möchten.

Was passt zu wem?

Entscheidungskriterium

Private Rentenversicherung

Betriebliche Altersvorsorge

Zielgruppe

Selbstständige, flexible Erwerbsbiografien

Angestellte, langfristige Beschäftigung

Abschluss durch

Privatperson

Arbeitgeber (mit Zustimmung des Arbeitnehmers)

Förderung

Ggf. (z. B. Riester, Basis)

Ja, steuerlich sowie Arbeitgeberzuschuss (i.d.R. 15 % Zuschuss auf Entgeltumwandlung

Steuerliche Vorteile

Keine (außer Sonderfälle wie Basisrente)

Beiträge sind bis sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenzesteuer- und sozialabgabenfrei (2025: 3.864 € jährlich)

Besteuerung Rente

Nachgelagerte Besteuerung (Ertragsanteil)

Nachgelagerte Besteuerung (voll versteuert)

Flexibilität

Hoch

Eingeschränkt

Renditechance

Fondsgebunden höher

Effektiv durch Zuschüsse

Kombination möglich – und oft sinnvoll

Beide Modelle haben klare Stärken – die Kunst liegt in der richtigen Einordnung.

Viele setzen auf eine Kombistrategie: bAV als steueroptimierte Basisvorsorge, ergänzt durch eine private Rentenversicherung für mehr Flexibilität und Kapitalverfügbarkeit.

So lassen sich steuerliche Vorteile nutzen und Versorgungslücken gezielt schließen – auch bei schwankenden Erwerbsbiografien oder individuellem Anlagefokus.


Beitrag von Tugce Yörükoglu
Versicherungsanalystin Leben
ASCORE Das Scoring GmbH