Die Rentenlücke wächst. Immer mehr Versicherte sind sich bewusst: Wer im Alter finanziell unabhängig bleiben möchte, braucht eine ergänzende Vorsorgestrategie. Doch welche Lösung ist die richtige? Private Rentenversicherung oder betriebliche Altersvorsorge (bAV)? Beide Modelle bieten attraktive Vorteile – vorausgesetzt, sie passen zur Lebenssituation. Was sind also die Unterschiede?
Private Rentenversicherung – maximale Flexibilität für individuelle Strategien
Die private Rentenversicherung überzeugt durch hohe Gestaltungsfreiheit: Ob fondsgebunden oder klassisch – Versicherte wählen, wie sie ihr Kapital anlegen. Auch die Verfügbarkeit (Kapitalauszahlung, Vererbung) ist deutlich flexibler als bei der bAV.
Steuerlich gilt: Beiträge erfolgen aus dem Nettoeinkommen, die Rente wird nachgelagert besteuert – häufig mit günstigem Ertragsanteil. Fördermöglichkeiten bestehen z. B. bei Basis- oder Riester-Renten.
Renditepotenzial: Besonders fondsgebundene Varianten bieten Chancen – allerdings mit Marktbezug. Klassische Varianten bleiben sicherheitsorientiert.
Betriebliche Altersvorsorge – steuerlich clever, vom Arbeitgeber bezuschusst
Die bAV punktet vor allem steuerlich: Beiträge (2025 bis zu 3.864 € jährlich) sind sozialabgabenfrei, bis zu 7.728 € steuerlich begünstigt. In der Auszahlungsphase gilt dann der – meist niedrigere – Rentensteuersatz.
Zusätzlicher Pluspunkt: Arbeitgeber sind seit 2019 verpflichtet mindestens 15 % Zuschuss auf die Entgeltumwandlung zu zahlen. Das hebt die Effektivrendite deutlich.
Flexibilität? Eher begrenzt – z. B. bei Arbeitgeberwechsel. Dafür aber einfacher Verwaltungsaufwand für Kunden, die „nicht selbst aktiv werden“ möchten.
Was passt zu wem?
Entscheidungskriterium | Private Rentenversicherung | Betriebliche Altersvorsorge |
Zielgruppe | Selbstständige, flexible Erwerbsbiografien | Angestellte, langfristige Beschäftigung |
Abschluss durch | Privatperson | Arbeitgeber (mit Zustimmung des Arbeitnehmers) |
Förderung | Ggf. (z. B. Riester, Basis) | Ja, steuerlich sowie Arbeitgeberzuschuss (i.d.R. 15 % Zuschuss auf Entgeltumwandlung |
Steuerliche Vorteile | Keine (außer Sonderfälle wie Basisrente) | Beiträge sind bis sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenzesteuer- und sozialabgabenfrei (2025: 3.864 € jährlich) |
Besteuerung Rente | Nachgelagerte Besteuerung (Ertragsanteil) | Nachgelagerte Besteuerung (voll versteuert) |
Flexibilität | Hoch | Eingeschränkt |
Renditechance | Fondsgebunden höher | Effektiv durch Zuschüsse |
Kombination möglich – und oft sinnvoll
Beide Modelle haben klare Stärken – die Kunst liegt in der richtigen Einordnung.
Viele setzen auf eine Kombistrategie: bAV als steueroptimierte Basisvorsorge, ergänzt durch eine private Rentenversicherung für mehr Flexibilität und Kapitalverfügbarkeit.
So lassen sich steuerliche Vorteile nutzen und Versorgungslücken gezielt schließen – auch bei schwankenden Erwerbsbiografien oder individuellem Anlagefokus.
Beitrag von Tugce Yörükoglu
Versicherungsanalystin Leben
ASCORE Das Scoring GmbH
Sollten Sie später kein Interesse mehr haben, können Sie den Newsletter mit einem Klick wieder abbestellen.